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Hinweise zum Schneeräumen und Streuen in der Winterzeit


In der Winterzeit kommen häufig Fragen auf, wer zuständig für die Beseitigung von Schnee und für das Streuen gegen Glätte auf Straßen und Gehwegen ist. Die Bundes-, Landes- und Kreisstraßen werden von der jeweiligen Straßenmeisterei des zuständigen Straßenbaulastträgers nach ihrer Verkehrsbedeutung möglichst vorrangig geräumt und gestreut. Die Stadt Melle hat für diese Bereiche keinen Einfluss auf Zeit, Art und Umfang der jeweiligen Maßnahmen. Außerhalb der geschlossenen Ortslage, mit Ausnahme der Schulbuslinien, muss die Stadt Melle nicht räumen und streuen. Für innerörtliche Straßen gilt, dass nur gefährliche Fahrbahnstellen mit bedeutendem Verkehrsaufkommen gestreut werden müssen. Daher entfällt der Streudienst grundsätzlich z. B. auf reinen Wohnstraßen. Für das Räumen und Streuen von Gehwegen sind die jeweiligen Anlieger nach der geltenden Straßenreinigungssatzung bzw. -verordnung der Stadt Melle verantwortlich. Wenn kein Gehweg vorhanden ist, muss der jeweilige Anlieger einen mindestens ein Meter breiten Randstreifen der Fahrbahn räumen und streuen. Kombinierte Geh- und Radwege werden in diesem Zusammenhang wie Gehwege behandelt. Dieses gilt für die Zeit werktags von 7 bis 20 Uhr und sonn- und feiertags von 8 bis 20 Uhr. Die geltende Straßenreinigungssatzung bzw. -verordnung der Stadt Melle kann im Internet auf www.stadt-melle.de (unter Ortsrecht, Öffentliche Einrichtungen) eingesehen werden. Für weitergehende Auskünfte steht der Baubetriebsdienst der Stadt Melle, Tel. 05422/947111 zur Verfügung.

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