Virtuelle Poststelle
Virtuelle Poststelle
1. Zugangseröffnung rechtsverbindliche elektronische Kommunikation Die Stadt Melle bietet seinen Bürgerinnen und Bürgern eine Virtuelle Poststelle (VPS), über die rechtsverbindliche Mitteilungen und Dokumente elektronisch an die Stadtverwaltung gesandt werden können. Die für viele Behördenvorgänge benötigte eigenhändige Unterschrift wird hierbei durch eine "qualifizierte elektronische Signatur" am Computer ersetzt. Bisher konnten online nur einfache Vorgänge abgewickelt werden, die keine Schriftform voraussetzen.
An die VPS gesandte Nachrichten erhalten einen akkreditierten Zeitstempel, der den Eingang der Daten sekundengenau dokumentiert. Die Wahrung von Fristen ist also auch online problemlos möglich.
Für Verwaltungsverfahren richtet sich die elektronische Kommunikation nach § 3a des Nds. Verwaltungsverfahrensgesetzes. Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet. Gemäß § 126a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gilt entsprechendes im Privatrecht.
Die Stadt Melle eröffnet diesen Zugang nach Maßgabe der im Folgenden aufgeführten Rahmenbedingungen, die ausschließlich für die Kommunikation mit der Stadt Melle gelten, also beispielsweise nicht für verlinkte Einrichtungen oder andere Behörden.
2. Grundsätze der elektronischen Kommunikation Formfreie Vorgänge: Für eine formfreie Kommunikation (hier ist Ihre eigenhändige Unterschrift nicht zwingend vorgeschrieben) wurde folgende E-Mail-Adresse eingerichtet:
info@stadt-melle.de.
Formfreie E-Mails können zu dem auch an alle auf www.stadt-melle.de angebotenen oder auf Briefköpfen der Stadtverwaltung ausgewiesenen E-Mail-Adressen gesendet werden.
Formgebundene Vorgänge: Für Vorgänge, die zur Bearbeitung eine eigenhändige Unterschrift voraussetzen bzw. die Rechtsfristen in Gang setzen, müssen die Mitteilungen und Anlagendokumente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur gemäß § 2 Absatz 1 Nr. 2 Signaturgesetz (SigG) versehen sein. Vorgänge dieser Art können Sie jetzt an die Virtuelle Poststelle (VPS) der Stadt Melle rechtsverbindlich und sicher elektronisch schicken.
Diese Art der Übertragung ist derzeit allerdings noch nicht für den Formularservice und deren dort angebotenen Vordrucke unserer Website möglich, weil die Ausfülldaten beim Sendevorgang nicht übertragen werden. Die Nutzung ausgewählter Vordrucke wird in einer nächsten Stufe angeboten. Ausgenommen von dieser Verfahrensweise ist die Abgabe elektronischer Angebote auf Ausschreibungen der Stadtverwaltung. Hierzu besteht ein speziell geregelter Kommunikationsweg.
Die Stadt Melle behält sich vor, eingehende signierte Nachrichten per Briefpost zu antworten. Wir setzen die Angabe einer vollständigen Absenderadresse in den übermittelten Dokumenten voraus, die Verwendung eines Pseudonyms ist unzulässig.
3. Dateiformate Da nicht alle Datei-Formate bei der Stadt Melle bearbeitet werden können, ist die Datenübermittlung derzeit auf folgende Formate beschränkt (andere Formate nur auf Rückfrage):
|
Acrobat Reader |
Version 3.0 und aufwärts |
|
Microsoft Office |
Version 2003 und abwärtskompatibel |
|
openOffice |
Version 2.0 und abwärtskompatibel |
|
Grafikformate |
jpeg, gif, png, dxf |
|
Sonstige |
Auf Anfrage | Die Gesamtgröße der Anhänge darf 8 MB nicht überschreiten.
Gepackte Dateien mit Endungen wie ZIP oder RAR sind wie auch Dateien mit der Endung EXE von der Übermittlung ausgeschlossen. Dateien mit aktiven Inhalten wie MAKROS sind nicht zulässig. Übersandte Vorgänge, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht bearbeitet werden. Sollten Dokumente fehlen oder nicht lesbar sein, erfolgt eine entsprechende Rückmeldung der Behörde.
4. Verfahrensablauf Um Dateien an die VPS der Stadt Melle zu übersenden, wird der kostenlose Govello-Client benötigt. Der Client ist in seiner Konfiguration auf die Kommunikation mit der VPS Landkreis Osnabrück vorbereitet. Er läßt sich nur installieren, wenn auf dem System Java installiert wurde, empfohlen wird das Runtime Environment (JRE) in der Version 1.4.2_08. Kundenseitig ist darüber hinaus eine Signaturkarte und ein Kartenlesegerät sowie die persönliche Registrierung bei einem sogenannten Trust-Center notwendig, um eine qualifizierte Signatur zu beantragen. Sollten bei der Entschlüsselung von Nachrichten Schwierigkeiten auftreten, erfolgt eine unmittelbare Rückmeldung durch die Behörde. (Bitte an Ihre Kontaktdaten denken!)
5. Technische Aspekte Mit dem eingesetzten Protokoll OSCI-Transport wird die Integrität, Authentizität, Vertraulichkeit und Nachvollziehbarkeit bei der Übermittlung von Nachrichten gewährleistet. Als Endbenutzer-Schnittstelle kommt der Govello-Client zum Zuge, der komplett unter Java läuft und daher in allen Betriebssystemen, die eine Java-Virtual-Machine unterstützen, funktioniert. Für den Einsatz des Clients sollte auf dem System das Java Runtime Environment (JRE) in der Version 1.4.2_08 verfügbar sein.
Unterstützt werden von Govello alle in Deutschland gängigen qualifizierten Signaturkarten. Nicht unterstützt werden z.B. HBCI-Bank-Karten.
Eine Auflistung der unterstützten Karten findet sich bei www.bos-bremen.de. Mehr Informationen zum Client gibt es bei www.govello.de
|