Stadt Melle
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Was ist Stadtplanung?


Der Aufgabenbereich der Stadtplanung ist sehr vielfältig und erstreckt sich über die Bereiche Wohnungsbau, Verkehrsanlagen, Gemeinbedarfsanlagen, Freizeitanlagen, Gewerbe- und Industrieflächen, Anlagen für Handel und Dienstleistungen, Grünanlagen, Natur- und Landschaftsschutz sowie Ver- und Entsorgungsanlagen

Stadtplanung gehört zu den Selbstverwaltungsaufgaben einer Stadt, d.h. dass jede Stadt dazu verpflichtet ist, die Bauleitpläne (d.h. Flächennutzungspläne und Bebauungspläne) in eigener Verantwortung aufzustellen, "sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist." (§1 Abs. 3 BauGB)

Stadtplanung bezeichnet somit die Aufgabe, den jeweils aktuellen als auch zukünftigen Anforderungen der Bürger einer Stadt in baulicher und gestalterischer Hinsicht gerecht zu werden. Die Entscheidung darüber, wann ein Bauleitplan aufgestellt, ergänzt, geändert oder aufgehoben wird, liegt im Ermessen der Stadt. Da die Meinungen darüber "wo" und vor allem "wie" Veränderungen im Stadtbild erfolgen sollen auf sehr unterschiedlichen (z.B. wirtschaftlichen, politischen und/oder gesellschaftlichen) Interessen beruhen, steht die Stadtplanung im Spannungsfeld dieser gegensätzlichen Ansprüche

Zur Lösung dieses Konfliktes ist es daher für die Stadtplanung notwendig, die unterschiedlichen Meinungen und Bedürfnisse innerhalb der Gemeinschaft gegeneinander abzuwägen. Dazu werden zunächst alle relevanten Bürgerinteressen zu einem Sachverhalt (bzw. einer Planung) eingeholt. In einem nächsten Schritt werden die möglichen Auswirkungen analysiert, die aus den verschiedenen Alternativen/Vorschlägen resultieren können. Auf dieser Grundlage basierend wird in einem abschließenden Entscheidungsprozeß die für die Stadtgemeinschaft "beste" Lösung entwickelt.

Zur Entscheidungsfindung dienen einerseits die auf den unterschiedlichen politischen Ebenen vorgegebenen Gesetze, Verordnungen, Richtlinien, Satzungen, Erlasse, Empfehlungen, etc. In diesem Zusammenhang sind auch die Festlegungen/Vorgaben des Flächennutzungsplans als Richtlinie für die zukünftige Stadtstruktur zu berücksichtigen. Andererseits müssen aber auch die jeweils bestehenden Verhältnisse und Rahmenbedingungen (wie z.B. bauliche, historische, klimatische, ökologische, topografische technische, etc. Gegebenheiten) in der Planung berücksichtigt werden



Stadthaus - Hauptgebäude -

Schürenkamp  16
49324 Melle
Deutschland
Telefon  (05422) 965-0
Telefax (05422) 965348
eMail info@stadt-melle.de
(kein Zugang im Sinne des § 3a VwVfG)
Internet www.stadt-melle.de

In diesem Gebäude befindet sich:

  • das Hauptamt
  • das Ordnungsamt
  • das Sozialamt
  • das Amt für Finanzen und Liegenschaften
  • das Bauamt
  • die Frauen- und Familienbeauftragte
  • das Rechnungsprüfungsamt
Im Stadtplan anzeigen


 
 
Stadt Melle | Schürenkamp 16 | 49324 Melle
Telefon 0 54 22 / 9 65 -0 | Fax 0 54 22 / 9 65 -348 | eMail

(kein Zugang im Sinne des § 3a VwVfG)