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Osterfeuer


Das Abbrennen von Osterfeuern ist eine langjährige Sitte und soll als altes Brauchtum auch weiterhin erlaubt sein. Eine Genehmigung ist nicht erforderlich. Osterfeuer
Selbstverständlich ist, dass auf das Osterfeuer nur pflanzliche Abfälle kommen. Wer anderes Material wie z.B. behandeltes Holz oder womöglich Kunststoffe verbrennt, macht sich strafbar und muss mit einer Anzeige rechnen.

Auch sollte ein Osterfeuer nicht mit Benzin oder Altöl angefeuert werden, sondern beispielsweise Stroh.
Unmittelbar vor dem Anzünden sollte das Osterfeuer umgeschichtet werden, denn nur so entgehen bereits nistende Vögel oder Hasen und Igel den Flammen.
Aus Sicherheitsgründen muss ein Mindestabstand von 100 m zu Gebäuden, Waldstücken und öffentlichen Verkehrsflächen eingehalten werden.

In der Gartenschnittsaison (November bis April) können auch große Mengen Grünabfall kostenfrei bei den Grünplätzen in der Region abgegeben werden.



 
 
Stadt Melle | Schürenkamp 16 | 49324 Melle
Telefon 0 54 22 / 9 65 -0 | Fax 0 54 22 / 9 65 -348 | eMail

(kein Zugang im Sinne des § 3a VwVfG)