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Bürgerbeteiligungsverfahren


Beschreibung des Bürgerbeteiligungsverfahrens

Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens von Bauleitplänen haben die Bürger in zwei Stufen die Möglichkeit sich zu beteiligen:

1. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung (§3 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB)

In der 1. Stufe der Bürgerbeteiligung werden die Bürger möglichst frühzeitig über die Planungsabsichten informiert. Gegenstand der Information sind die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, mögliche Planalternativen die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Plangebietes in Betracht kommen und über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung.

Hierzu werden die Pläne öffentlich ausgestellt (i.d.R. zwei Wochen). Die Bürger haben in dieser Zeit die Möglichkeit, mit Mitarbeiter der Verwaltung die Planungsabsichten zu diskutieren. Andere Formen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung sind Bürgerversammlungen oder Ausstellungen. Wann und wo die Planungen ausgestellt und die öffentlichen Informationen und Diskussionen stattfinden werden, wird ortsüblich bekannt gemacht (z.B. im Amtsblatt, in der Tagespresse, im Internet, durch einen Plakataushang in Plangebietsnähe und/oder durch Handzettel).

In einzelnen Fällen kann auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung verzichtet werden, wenn

  • ein Flächennutzungsplan geändert oder ergänzt wird und die Grundzüge der Planung nur unwesentlich davon betroffen sind,
  • ein Bebauungsplan aufgestellt oder aufgehoben wird und sich dies auf das Plangebiet und die Nachbargebiete nicht oder nur unwesentlich auswirkt oder
  • die Unterrichtung und Erörterung bereits zuvor auf anderer Grundlage erfolgt sind.

Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der frühzeitigen Bürgerbeteiligung erstellt das zuständige Amt (Amt für Stadtplanung und Bauordnung, Planungsamt, Bauamt o.a.) einen Planentwurf für das weitere Planverfahren.

2. Öffentliche Auslegung (§3 Abs.2 BauGB)

In der 2. Stufe der Bürgerbeteiligung wird der Planentwurf einschließlich der Begründung (bei Bebauungsplänen) bzw. des Erläuterungsberichtes (bei Flächennutzungsplänen) für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.

Ort und Dauer dieser öffentlichen Auslegung werden eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht (im Amtsblatt, der Tagespresse, im Internet u.a.). Während der öffentlichen Auslegung kann jedermann Anregungen und Änderungswünsche zu den Plänen vorbringen.

Die Verwaltung wertet die Anregungen aus und legt sie dem Rat der Stadt zur Entscheidung vor. Der Rat wägt die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander ab und entscheidet über ihre Berücksichtigung oder Zurückweisung. Den Einsendern wird das Ergebnis der Entscheidung schriftlich mitgeteilt.

Soweit ein Bürgerbeiteiligungsverfahren durchgeführt wird, können Sie sich daran auch im Internet beteiligen!

Um zu den Bürgerbeiteiligungsverfahren zur Aufstellung oder Änderung von Bebauungsplänen zu gelangen, klicken Sie bitte den folgenden Link an: Bürgerbeteiligungsverfahren der Stadt Melle mit der Möglichkeit zur Stellungnahme zum Bebauungsplanentwurf



Stadthaus - Hauptgebäude -

Schürenkamp  16
49324 Melle
Deutschland
Telefon  (05422) 965-0
Telefax (05422) 965348
eMail info@stadt-melle.de
(kein Zugang im Sinne des § 3a VwVfG)
Internet www.stadt-melle.de

In diesem Gebäude befindet sich:

  • das Hauptamt
  • das Ordnungsamt
  • das Sozialamt
  • das Amt für Finanzen und Liegenschaften
  • das Bauamt
  • die Frauen- und Familienbeauftragte
  • das Rechnungsprüfungsamt
Im Stadtplan anzeigen


 
 
Stadt Melle | Schürenkamp 16 | 49324 Melle
Telefon 0 54 22 / 9 65 -0 | Fax 0 54 22 / 9 65 -348 | eMail

(kein Zugang im Sinne des § 3a VwVfG)